Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

Die Vorstandsmitglieder werden in ihrer Funktion für vier Jahre durch die Generalversammlung gewählt. Sie sind in ihrer Funktion wiederwählbar. Die Vorstandsmitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden. Der Vorstand ist ermächtigt, Aufträge zur Erledigung ausserordentlicher Aufgaben extern zu vergeben. Der Vorstand ernennt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Komitees. Je nach Bedarf kann der Vorstand weitere nicht ständige Kommissionen einsetzen.