SSE Preise

SSE Forschungspreis

Dieser Preis soll die Forschungstätigkeit in den zahnmedizinischen Wissenschaften mit Bezug zur Endodontologie anregen. Er ist mit CHF 3000 dotiert und wird mit einer Urkunde überreicht. Dem Antrag auf den Preis sind Unterlagen beizulegen, welche den originellen und innovativen Charakter der Forschungstätigkeit des Kandidaten entweder in der Grundlagenforschung oder in Form klinischer Untersuchungen von Bedeutung für die Endodontologie nachweisen. Die für den Preis vorgeschlagene Arbeit muss mindestens 3 Jahre vor der Nominierung in einer Fachzeitschrift mit Prüfverfahren erschienen sein.

Der Guldener Preis in Endodontologie

Diese Auszeichnung wird in Erinnerung an Dr. Peter H.A. Guldener, Sprecher für die Endodontologie in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten, bedeutender praktizierender Endodontologe, Lehrender, Antriebskraft, Gründungsmitglied und erster Präsident der SSE, vergeben. Der Preis besteht aus einem Stipendium von CHF 5000 und einer Wandtafel, die alljährlich anlässlich einer SSE Zusammenkunft zu überreichen ist, sofern ein preiswürdiger Kandidat auch zur Wahl steht. Der Preisträger muss einen massgeblichen Beitrag zur Förderung der Endodontie geleistet haben und in der Schweiz wohnhaft sein. Der Preis versinnbildlicht eine herausragende Leistung auf dem Forschungsgebiet der Endodontologie oder einen bedeutenden Beitrag an die endodontische Lehre, klinische Praxis und/oder im Rahmen eines Berufsverbandes. Es besteht keine Altersbeschränkung. Postum sind Nominierungen allerdings ausgeschlossen.

Der Nominierungsprozess

Der Aufruf zu Nominierungen für die Preise erfolgt durch die SSO und wird in der Schweizerischen Monatsschrift für Zahnmedizin ausgeschrieben. Die Selektion der Preisträger aus den jeweiligen Kandidatengremien obliegt der SSE Wissenschaftlichen Kommission. Sollte ein Mitglied der Kommission zugleich auch ein Kandidat sein, dann muss er/sie vorübergehend von der Wahlkommission zurücktreten und von einem anderen Mitglied des Vorstands ersetzt werden. Nominierungen können von den Kandidaten selbst oder jedem anderen in der Schweiz tätigen zahnmedizinischen Forscher, Lehrenden oder Praktiker, oder von einem im Ausland tätigen SSE-Mitglied eingereicht werden. Der Entscheid der SSE Wissenschaftlichen Kommission betreffend der Wahl der Preisträger ist endgültig. Rekurseinreichung ist ausgeschlossen. Sobald eine Nominierung vorliegt, wird sie vier Jahre lang jedes Jahr berücksichtigt, ausser der Kandidat wird in diesem Zeitraum für einen Preis selektiert. Nach dem vierten Jahr verfällt die Nominierung, sofern sie nicht erneuert wurde.

Kontakt für weitere Informationen

Priv.-Doz. Dr. Thomas Connert
Vorsitzender SSE
Wissenschaftliche Kommission
Universitätszahnkliniken des Universitären Zentrums für Zahnmedizin Basel UZB
Mattenstrasse 40
4058 Basel