SSE Forschungsbeihilfe
Diese Beihilfe ist für forschungstreibende Mitglieder der Gesellschaft bestimmt. Ziel ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz mit Bezug zu Endodontologie.
Die Beihilfe kann für den Erwerb von zusätzlichen Geräten oder Zusatzteilen für Geräte verwendet werden, die zur Durchführung einer Studie erforderlich sind. Der Kauf von Privat- oder Praxiscomputern ist jedoch nicht inbegriffen. Die normale Obergrenze für die Beihilfe beträgt CHF 5000. Auf Beschluss des SSE-Vorstands kann dieser Betrag in Ausnahmefällen erhöht werden. Die Dauer der Förderung beträgt Jahr, doch kann sie vom SSE-Vorstand nach Begutachtung der Fortschritte des Projekts verlängert werden. Der Entscheid der Wissenschaftlichen Kommission SSE ist endgültig.
Nach Beendigung der Studie ist der Wissenschaftlichen Kommission ein kurzer Bericht einzureichen.
Antragsberechtigung
Der Antragsteller muss bei einem Schweizerischen Institut für Zahnmedizin, einem Forschungslabor oder einer klinischen Praxis in der Schweiz beschäftigt sein.
Antragstellung
Nebst einem Antragsschreiben in deutscher, englischer oder französischer Sprache sind folgende Unterlagen beizulegen:
Protokoll des Forschungsvorhabens (maximal 4 Seiten). Dieses sollte die Projektzielsetzung, eine ausreichende Beschreibung der anzuwendenden Methode und Verweise auf die eigene Arbeit und auf die wichtigsten Beiträge anderer in diesem Gebiet enthalten.
Kostenvoranschlag für das gesamte Vorhaben mit einer detaillierten Aufstellung der Einzelkosten,
Name und Adresse anderer Finanzierungsstätten, wo ein Antrag auf Beihilfe gestellt wurde, ein kurzer Lebenslauf des Antragstellers, ein aktuelles Passfoto.
Antragsfrist
Vor dem 1. November jedes Jahres.
Kontakt für weitere Informationen
Priv.-Doz. Dr. Thomas Connert
Präsident Wissenschaftliches Komitee
Universitätszahnkliniken des Universitären Zentrums für Zahnmedizin Basel UZB
Mattenstrasse 40
4058 Basel